Unsere Philosophie.

 

Höchster Anspruch der Kanzlei ist es, ihre Mandanten effizient und ohne Ansehensverlust aus der strafrechtlichen Krise zu führen. Hierfür ist ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis genauso unabdingbar wie die realistische Einschätzung der Vorwurfslage und die darauf basierende Entwicklung einer Verteidigungsstrategie, welche wiederum juristischen Sach­verstand und psychologisches Feingefühl im Umgang mit den Verfahrensbeteiligten erfordert.

Oberste Priorität hat hierbei, für den Mandanten das beste Ergebnis zu erreichen und nach Möglichkeit eine verträgliche und rasche Verfahrensbeendigung mit den Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden sowie den Gerichten abzustimmen.

Für den Mandanten beinhaltet dies nicht nur die unbeeinträchtigte Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit (beispielsweise die Verhinderung eines Reputationsschadens durch geräuschlose Verfahrensbeendigungen, die Vermeidung von Disziplinar- und berufsrechtlichen Verfahren, die Erhaltung der Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern und die Verhinderung von Eintragungen in das Gewerbezentralregister sowie Ausschreibungsbeschränkungen).

Auch der private Lebensbereich soll möglichst unbelastet bleiben (insbesondere durch Vermeidung einer Vor- oder Haftstrafe sowie Erhalt des Jagd- und Waffenscheins).

„Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.“

– Prof. Dr. Hans Dahs –

„Unsere Mandanten können darauf vertrauen, dass wir für sie um das beste Ergebnis kämpfen.“