Rechtsgebiete.

 

Die Kanzlei Dr. Velke berät in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, in ausgewählten Fällen auch des Kernstrafrechts. Sie vertritt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Dabei wird sie in sämtlichen Verfahrensstadien von Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren tätig.

Die Begleitung von Durchsuchungen, Unterstützung bei Zeugen oder Beschuldigten-Vernehmungen und Hinzuziehung bei Verhaftungen sind für sie selbstverständlich. Der Kontakt zu den unterschiedlichen Verfahrensbeteiligten (Staatsanwaltschaft, Polizei, LKA, BKA, Gericht, Finanzamt, Steuerfahndung, Straf- und Bußgeldstelle, HZA und Aufsichtsbehörden) gehört zu ihrem täglichen Handwerk.

Ihre Stärken und Referenzen liegen unter anderem in der Beratung von Vorständen, Geschäftsleitern, Betriebsinhabern und Angehörigen des Gesundheitswesens wegen erhobener strafrechtlicher Vorwürfe im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung, beispielsweise wegen Betriebsunfällen, Steuerhinterziehung, Korruption, Untreue, Behandlungsfehlern oder Mindestlohnunterschreitung.

Daneben verfügt die Kanzlei Dr. Velke über ausgewiesene Expertise in der steuerstraf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Beratung von Unternehmen im Fall notwendiger, steuerlicher Berichtigungen. Zu ihren weiteren Kernkompetenzen gehört die Beratung von Unternehmen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen gegen deren Mitarbeiter.

Beratungsfelder

 

Wirtschaftsstrafrecht

Die Beteiligten des Wirtschaftslebens sind in ihrem beruflichen Umfeld besonderen strafrechtlichen Risiken ausgesetzt. Unter Wirtschaftsstrafrecht werden alle Strafvorschriften mit Bezug zum Geschäftsleben, wie beispielsweise Untreue, Betrug, Steuerhinterziehung, Korruption, Wettbewerbs-, Insolvenz- oder Bilanzdelikte verstanden. Sie erfordern besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens und haben daher auf Seiten der Staatsanwaltschaften zu der Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und auf Gerichtsseite zu der besonderen Zuständigkeit von Wirtschaftsstrafkammern geführt. Um den Behörden auf Augenhöhe zu begegnen, bedarf es auch auf Verteidigerseite besonderer Expertise in diesem Bereich. Die Kanzlei Dr. Velke hat sich frühzeitig auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert. Bereits im Jahre 2007 wurde Dr. Anouschka Velke von der Universität Osnabrück der LL.M. für Wirtschaftsstrafrecht verliehen. Seither berät sie ihre Mandanten in sämtlichen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts und Stadien des Strafverfahrens.

 

Selbstanzeigeberatung

Bemerkt der Steuerpflichtige, dass er eine falsche Steuererklärung abgegeben hat, besteht die Möglichkeit, diese nachträglich zu korrigieren. Wurden die falschen Angaben im Vorfeld bewusst gemacht, kann mithilfe einer strafbefreienden Selbstanzeige eine strafrechtliche Sanktion wegen Steuerhinterziehung vermieden werden. Da für eine wirksame Strafbefreiung bestimmte Voraussetzungen einzuhalten sind, ist es entscheidend, die Selbstanzeige durch einen Experten anfertigen zu lassen. Als Abteilungsleiterin der Praxisgruppe Wirtschafts- und Steuerstrafrecht der Niederlassung Frankfurt von PwC Legal war Frau Dr. Anouschka Velke seit 2011 regelmäßig mit der Erstattung von Selbstanzeigen befasst. Die Kanzlei Dr. Velke verfügt daher auf dem Bereich der Selbstanzeigeberatung über eine langjährige Expertise. fällt in diesen Bereich, genauso wie die die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften bei Betriebsunfällen.

 

Arbeitsstrafrecht

Die Kanzlei Dr. Velke berät regelmäßig Arbeitgeber bei der Abwendung strafrechtlicher Vorwürfe, die im Zusammenhang mit ihren arbeitgeberischen Verpflichtungen stehen. Hauptanwendungsfall ist der Vorwurf des Vorenthaltens bzw. Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen, der bei der (unterstellten) Beschäftigung von Scheinselbständigen oder sog. Schwarzarbeit aufkommen kann und automatisch den weiteren Vorwurf der Lohnsteuerhinterziehung nach sich zieht. Auch illegale Arbeitnehmerüberlassung oder der Verstoß gegen Mindestlohnvorgaben fällt in diesen Bereich, genauso wie die die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften bei Betriebsunfällen.

 

Korruptionsstrafrecht

Das Korruptionsstrafrecht hat in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen. Wurde es hiervor noch als Höflichkeit betrachtet, Geschäftspartnern teure Einladungen auszusprechen oder exquisite Geschenke zu machen, wandelte sich im Laufe der zunehmend gefestigten Rechtsprechung das Verständnis von erlaubten Zuwendungen. Insbesondere im Bereich der beruflichen Berührungspunkte mit Amtsträgern aber auch im Bereich der Privatwirtschaft kann ein Bestechungsvorwurf rasch aufkommen, der eine effektive Verteidigung durch Experten wie die Kanzlei Dr. Velke notwendig macht.

 

Bank- & Kapitalmarktstrafrecht

Im Zuge der Finanzkrise haben die Staatsanwaltschaften flächendeckende und öffentlich bekannte Verfahren gegen den Banken- und Finanzdienstleistungssektor geführt. Kaum ein Institut war von strafrechtlichen Ermittlungen verschont. Im Schwerpunkt wurden Vorwürfe wegen Untreue durch unbesicherte Kreditvergaben oder Steuerhinterziehung (Cum-Ex, Co2-Zertifiaktehandel, Beihilfe zur Steuerhinterziehung der Kunden) erhoben, doch auch Marktmanipulationen, Insiderhandel, unrichtige Darstellungen in der Bilanz oder Geldwäsche wurden untersucht. Nach wie vor ist die Finanzbranche Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Die Kanzlei Dr. Velke hat bereits während der Finanzkrise diverse Vorstände und Mitarbeiter namhafter Institute begleitet und tut dies bis heute. Sie kann hier auf eine langjährige Expertise für Sie zurückgreifen.

 

Internal Investigation

Unter dem Begriff der Internal Investigation wird die unternehmensinterne Untersuchung von verdächtigen betrieblichen Sachverhalten verstanden. Ziel der Untersuchung ist es, dem Unternehmen Klarheit darüber zu verschaffen, ob gesetzliche Bestimmungen verletzt und von der Geschäftsleitung oder Mitarbeitern Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen wurden. Die Untersuchung ermöglicht es dem Unternehmen, die verantwortlichen Akteure und den Modus Operandi zu identifizieren und zukunftsgerichtet die Compliance-Prozesse zur Vermeidung vergleichbarer Verstöße anzupassen. Sollte im Zuge einer internen Untersuchung umfangreiches Material zu sichten sein, kann die Kanzlei Dr. Velke auf erfahrene Kollegen zurückgreifen und damit eine zügige Sichtung der relevanten Unterlagen und Daten gewährleisten.

 

Zeugenbeistand

Ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen strafrechtlicher Vorwürfe, führt sie zur Aufklärung derselben Beweiserhebungen durch. Neben der Auswertung von Unterlagen und Daten, werden hierfür regelmäßig Zeugen vernommen. Als Zeuge ist man grundsätzlich dazu verpflichtet, der Ladung zu einer Zeugenvernehmung Folge zu leisten und darf sich dieser nicht grundlos entziehen. Da eine Vernehmung jedoch für einen Zeugen in der Regel eine ungewohnte und belastende Situation darstellt, darf er sich durch einen Rechtsanwalt über seine Rechte (insb. Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte) und Pflichten (insb. Wahrheitspflicht) beraten und zu der Vernehmung begleiten lassen. Die Hinzuziehung eines Zeugenbeistands ist daher bei jeder Vernehmung sinnvoll. Die Kanzlei Dr. Velke hat bereits zahlreiche Zeugen als Zeugenbeistand begleitet und kann in dieser Hinsicht auf eine langjährige Erfahrung bei der Beratung ihrer Mandanten zurückgreifen.

Unternehmensstrafrecht

Unternehmen sind in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus des Gesetzgebers geraten. Auch wenn sie bisher noch nicht als Institutionen bestraft werden können, sieht das Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht doch bereits beträchtliche Sanktionsmöglichkeiten gegen Unternehmen vor. Sie unterliegen erhöhten Anforderungen, die Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch ihre Leitungspersonen und Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens zu unterbinden, wollen Sie nicht Gegenstand von Vermögensabschöpfungsmaßnahmen (Einziehung) und hohen Bußgeldern werden. Die Kanzlei Dr. Velke verfügt über langjährige Erfahrung in der präventiven Beratung von Unternehmen und unterstützt diese im Fall von eingeleiteten Verfahren.

 

Steuerstrafrecht

Die steuerliche Gesetzgebung wird immer komplexer. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung oder der leichtfertigen Steuerverkürzung ist da schnell erhoben. Die Verknüpfung des strafrechtlichen Tatbestandes mit dem besonderen Steuerrecht ist kennzeichnend für das Steuerstrafrecht und setzt daher besondere Expertise im Steuerrecht voraus. Dies erfordert nicht selten die Einbindung eines Steuerberaters. Die Kanzlei Dr. Velke vertritt seit Jahren betroffene Unternehmen und Privatpersonen in Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren und berät diese darüber hinaus, wie künftig vergleichbare Vorwürfe vermieden werden können.

 

Medizin- und Arztstrafrecht

Die Angehörigen des Gesundheitswesens sind besonderen strafrechtlichen Risiken ausgesetzt. Im Abrechnungsbereich kann insbesondere der Vorwurf des Betruges, der Untreue oder der Korruption aufkommen. Bei der Behandlung von Patienten können Behandlungsfehler unterstellt werden, die Verfahren wegen Freiheitsberaubung, fahrlässiger Körperverletzung oder gar Tötung nach sich ziehen können. Da solche Vorwürfe stets auch die Approbation tangieren können, ist es von besonderer Bedeutung, solche Vorwürfe ernst zu nehmen und fachkundige Beratung einzuholen. Die Kanzlei Dr. Velke verfügt auf dem Gebiet des Medizin- und Arztstrafrechts über eine langjährige Erfahrung und kann Sie hier kompetent unterstützen.

 

Zoll- und Außenwirtschaftsstrafrecht

Nicht selten kommt es innerhalb von exportierenden Unternehmen zu (meist unbemerkten) Verstößen gegen das Zoll- oder Außenwirtschaftsrecht. Aufgrund der stetigen Veränderungen der weltpolitischen Lage und der damit einhergehenden Notwendigkeit von Anpassungen in der Außenwirtschaftspolitik, ist das Außenwirtschaftsrecht häufigen Änderungen unterworfen, die schnell übersehen werden und einen straf- oder bußgeldrechtlichen Vorwurf nach sich ziehen können. Die Kanzlei Dr. Velke hat bereits mehrfach Unternehmen und deren Mitarbeiter in diesem Bereich beraten und erfolgreich vertreten.

 

Baustrafrecht

Im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung, Änderung und dem Abbruch von Bauwerken können zahlreiche Probleme auftreten, die straf- oder bußgeldrechtliche Vorwürfe (Baugefährdung, Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung, Umweltverstöße, Schwarzarbeit, Mindestlohnunterschreitung, illegale Arbeitnehmerüberlassung) gegen die Beteiligten der Baubranche nach sich ziehen können. Die Verteidigung baustrafrechtlicher Vorwürfe ist meist aufgrund der Beurteilung baustrafrechtlicher Sachverhalte komplex und setzt die Fähigkeit voraus, bautechnische Fragestellungen zu verstehen. Die Kanzlei Dr. Velke verfügt auf diesem Gebiet über eine langjährige Erfahrung und kann Sie kompetent beraten und verteidigen.

 

Umweltstrafrecht

Umweltstrafrechtliche Vorwürfe richten sich meist gegen Unternehmen. Auch wenn sie in den letzten Jahren eher selten vorkamen, sind sie deshalb nicht weniger bedeutsam. Gewässer-, Luft-, Bodenverunreinigungen oder der ungenehmigte Betrieb einer Anlage sind als Straftaten, die selbst fahrlässig begangen werden können, ausgestaltet und können entsprechend harte Sanktionen nach sich ziehen. Die Verteidigung in umweltstrafrechtlichen Verfahren setzt aufgrund der Verwaltungsakzessorietät die Kenntnis der einschlägigen verwaltungsrechtlichen Pflichten voraus. Die Kanzlei Dr. Velke verfügt in diesem Bereich über eine langjährige Expertise und kann Sie effektiv gegen erhobene Vorwürfe verteidigen.

 

Vermögensabschöpfung

In den letzten Jahren hat der Bereich der Vermögensabschöpfung in Strafverfahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Lag die Sicherung von Vermögen bei Beschuldigten und Dritten damals noch im Ermessen der Verfolgungsbehörden, ist die Staatsanwaltschaft nunmehr seit einer Gesetzesverschärfung im Sommer 2017 zur Ergreifung von Vermögensabschöpfungsmaßnahmen verpflichtet. In Wirtschaftsstrafverfahren stehen oftmals hohe Beträge im Raum. Die nur als vorläufig bezeichneten Abschöpfungsmaßnahmen können bereits im Ermittlungsverfahren, in dem die Schuld keineswegs feststeht und die Unschuldsvermutung Verfassungsrang hat, einen beträchtlichen Umfang einnehmen. Nicht selten kommt es hierdurch zu irreparablen Folgen. Die Kanzlei Dr. Velke hat sich bereits frühzeitig auf den Bereich der Vermögensabschöpfung spezialisiert und hält seit Jahren hierzu Vorträge und Kollegenfortbildungen. Eine Abwendung irreparabler Folgen gleich zu Beginn des Ermittlungsverfahrens und dahingehende Verständigung mit den Strafverfolgungsbehörden hat oberste Priorität.